Kategorie: Allgemein

  • Fünf Schritte zur Familienpflege

    Fünf Schritte zur Familienpflege

    1. Suchen Sie sich hier die für Sie zuständige Station des Familienpflegewerks heraus.

    2. Klären Sie mit der Einsatzleiterin in einem Erstgespräch (meist am Telefon), welche Hilfe Sie benötigen. Lassen Sie sich bei strittigen Anträgen von der Einsatzleiterin im Kontakt mit der Krankenkasse helfen. Je nach erbrachter Leistung tragen verschiedene Stellen die Kosten: Gesetzlichen Krankenkassen, Jugendämter, Sozialämter oder die Rentenversicherung. Es ist auch möglich, die Leistungen der Familienpflege selbst zu bezahlen.

    3. Die Einsatzleiterin prüft, welche Mitarbeiterin in Ihrem Fall eingesetzt werden kann.

    4. Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit dem Familienpflegewerk und klären Sie alle Einzelheiten: Absprachen, Termine, „Gepflogenheiten“ in der Familie, Schlüsselübergabe, Haushaltsplanung.

    5. Begrüßen Sie die Mitarbeiterin in Ihrem Haushalt, damit sie Ihnen in allen Bereichen helfen kann, die notwendig sind.

  • Herz und Verstand sind gleichermaßen gefordert

    Herz und Verstand sind gleichermaßen gefordert

    Für mich ist Familienpflege eine Arbeit, die Verstand und Herz gleichermaßen fordert. Wir sind da für Menschen von 0 bis 99 Jahren. Wir sorgen dafür, dass das Alltagsleben weiterläuft, auch wenn ein Notfall eintritt. Mir liegt besonders am Herzen, dass die Familienpflegerinnen, für die ich als Einsatzleiterin zuständig bin, gute Arbeitsbedingungen haben. Denn nur wenn es einem gutgeht, kann man diese zehrende Arbeit auch gut ausführen. Ständig passiert etwas Unvorhergesehenes.

    Erst neulich kam eine Frau mit kleinen Kindern auf mich zu, deren Mann tragisch verunglückt war. Ich habe sofort zugesagt, eine Familienpflegerin zu schicken. Ich tue das, auch wenn die Finanzierung der Leistung noch gar nicht geklärt ist.

    Um sofort einspringen zu können, brauchen wir unseren Spendentopf. Auch wenn eine Mutter stirbt, deren Familie wir länger begleitet haben, setzen wir unseren Einsatz fort – obwohl mit dem Tod der Frau die Krankenkasse nicht mehr für die Familienpflege aufkommt. In solchen Fällen kann ich dann unmöglich sagen, ich ziehe die Familienpflegerin sofort ab und lasse die trauernde Familie alleine.

    Roswitha Hupfer-Müller ist Einsatzleiterin des Familienpflegewerks in den Stationen Unterallgäu und Landsberg am Lech