Feiern Sie für den guten Zweck

Ob Geburtstag, Hochzeitstag oder Firmenjubiläum - wenn Ihre Gratulanten wieder einmal nicht wissen, was sie Ihnen schenken sollen, wünschen Sie sich doch einen Beitrag zu unserer Arbeit.

Mit einem Betrag von 500 € ermöglichen Sie 50 Stunden an Familienpflege! Das sind 3.000 Minuten, die wir Familien in Not unsere Unterstützung geben können. 3.000 Minuten, in denen Kinder nicht nur mit dem Nötigsten versorgt werden, sondern mit viel Herz und Wärme in ihrem Alltag begleitet werden, wenn Mama oder Papa ausfällt.

Nutzen Sie Ihre persönliche Festtage, um Gutes zu tun. Wir unterstützen Sie gern dabei!

Bank für Kirche und Caritas eG
IBAN DE60 4726 0307 0012 7271 00
BIC: GENODEM 1BKC

Sie haben Produkte, die uns helfen besser zu werden?

Wir freuen uns auch über Sachspenden, wie zum Beispiel IT-Equipment, Dienstfahrzeuge, Dienstkleidung oder Rabatt-Aktionen für unsere Mitarbeiterinnen. Kontaktieren Sie uns gerne!

Geldauflagen und Bußgelder:

Bußgelder und Geldauflagen von Strafgerichten stellen eine wichtige finanzielle Unterstützung für das Familienpflegewerk dar. Durch diese Zuwendungen ist es uns möglich, in akuten Notfällen unbürokratisch und schnell Hilfe zu leisten.  Auf Wunsch können wir Ihnen die Verwendung der Auflage auch für eine spezifische Region zusichern.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter info@familienpflegewerk.de zur Verfügung.

Das Geldauflagenkonto des Familienpflegewerkes liegt bei der Bank für Kirche und Caritas eG:

Bank für Kirche und Caritas eG
IBAN DE60 4726 0307 0012 7271 00
BIC: GENODEM1BKC

Wir sichern eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu

  • Das Familienpflegewerk ist derzeit bei regionalen Gerichten im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen verzeichnet und erhält regelmäßig Zuweisungen.
  • Das Familienpflegewerk ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftssteuerbescheid für das Jahr 2013 vom Finanzamt München - Abteilung Körperschaften
  • Wir verpflichten uns, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflage zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.

Informationen für Zahlungspflichtige: 

Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser oben genanntes Geldauflagenkonto. Nur so können wir es richtig einordnen und dem Gericht fristgerecht bestätigen.